Da der Erwerb von Wohneigentum als eine Form von Vorsorge gilt, können alle Versicherten ihre persönlichen Vorsorgeguthaben für den Erwerb von Wohneigentum oder die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens verwenden.
Versicherten stehen zwei Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung: der Vorbezug und die Verpfändung. Hinweis: Vorbezüge/Verpfändungen können nur zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (Hauptwohnsitz) eingesetzt werden.
Vorbezug
Hierbei handelt es sich um eine Barauszahlung, die zu einer Kürzung der Alters- und gegebenenfalls Invaliden- und Todesfallleistungen führt, wenn die/der Versicherte den Vorbezug später nicht zurückbezahlt.
Ein Vorbezug muss mindestens CHF 20 000 betragen. Gesuche sind schriftlich an die Fondation Patrimonia zu stellen; sie erfordern das schriftliche Einverständnis des/der Ehegatten/Ehegattin.
Verpfändung
Bei einer Verpfändung wird der Anspruch auf sämtliche zukünftigen Vorsorgeleistungen bzw. auf einen Betrag in Höhe der Freizügigkeitsleistung an einen Gläubiger abgetreten. Die Verpfändung kürzt die Alters-, Invaliden- und Todesfallleistungen nicht und ermöglicht die Erhöhung des Betrages, den Sie zur Finanzierung Ihres Wohneigentums aufnehmen können. Sie bietet auch einen Steuervorteil, denn der verpfändete Betrag wird nicht besteuert. Da der verpfändete Betrag als Fremdkapital gilt, können vom steuerbaren Einkommen zudem höhere Hypothekarzinsen abgezogen werden.
Wenn Sie an einen Vorbezug/eine Verpfändung denken, stellt Patrimonia Ihnen eine Erläuterung sowie das betreffende Formular zur Verfügung.
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