Übertragung auf die neue Vorsorgeeinrichtung.
Versicherte, die aus einem anderen Grund als Invalidität, Todesfall oder Altersrücktritt aus der Fondation Patrimonia austreten, haben Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung in Höhe des gesamten von ihnen angesparten Altersguthabens. Falls der Austritt aufgrund eines Stellenwechsels erfolgt, ist dieser Stellenwechsel mithilfe des entsprechenden Formulars der Stiftung zu melden. Hat die/der Versicherte keine neue Stelle, wird die Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto (Sperrkonto) bei einem Finanzinstitut ihrer/seiner Wahl (Bank, Versicherungsgesellschaft) überwiesen.
In beiden Fällen überweist die Stiftung das Guthaben innert kürzester Frist an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf das Freizügigkeitskonto. Unter gewissen Voraussetzungen, namentlich bei Umzug in ein Land ausserhalb der Europäischen Union oder bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, kann die/der Versicherte die Barauszahlung ihrer/seiner Leistung verlangen. Falls die Stiftung sechs Monate nach dem Austrittsdatum noch keine Angaben zur Übertragung der Austrittsleistung erhalten hat, überträgt sie diese Leistung automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung.
Übertragung an die Fondation Patrimonia
Versicherte, die eine Stelle bei einem Arbeitgeber antreten, der seinerseits der Fondation Patrimonia angeschlossen ist, haben dies ihrer früheren Vorsorgeeinrichtung zu melden, damit diese die Austrittsleistung an die Fondation Patrimonia übertragen kann. Das entsprechende Formular steht Ihnen zur Verfügung.
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