Solange Versicherte einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, wird mit ihren Beiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber für jede versicherte Person ein individuelles Alterskonto geäufnet. Die Summe der Einzahlungen auf dieses Konto wird als «Altersguthaben» bezeichnet. Dieses Guthaben kann in Kapital- oder Rentenform ausbezahlt werden.
Die Fondation Patrimonia hat sich entschieden, die Anpassung des Rentenalters für weibliche Versicherte im Rahmen der AHV bis Ende 2028 nicht zu berücksichtigen. Das reglementarische Rücktrittsalter der Versicherten von Patrimonia liegt somit bis zum 31. Dezember 2028 bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen.
Weibliche Versicherte der Jahrgänge 1961, 1962 und 1963 haben somit die Wahl zwischen einem Altersrücktritt im Alter von 64 Jahren oder einem Aufschub bis zum Alter von 65 Jahren. Im ersteren Fall erfolgt keine Kürzung der Leistungen, im zweiteren Fall verbessern sich die Leistungen deutlich.
Kapitaloption
Versicherte können eine vollumfängliche oder teilweise Auszahlung ihres Altersguthaben in Kapitalform beantragen, sofern sie nicht invalide sind. Vor dem Rücktrittsdatum haben Sie einen entsprechenden Antrag mit Hilfe des mit Hilfe des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen.
Altersrente
Die Altersrente berechnet sich als Prozentsatz des im Zeitpunkt des Altersrücktritts erworbenen Altersguthabens. Der anzuwendende Prozentsatz, genannt «Umwandlungssatz», wird durch den Stiftungsrat festgesetzt. Für 2025 gilt ein Umwandlungssatz von 6,0 %. Er gilt für das gesamte Kapital des Versicherten (obligatorischer und überobligatorischer Teil).
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