Möglichkeiten des Zugangs zu Wohneigentum
Da der Erwerb von Wohneigentum als eine Form der Vorsorge betrachtet wird, kann jeder Versicherte sein Vorsorgeguthaben für den Erwerb von Wohneigentum oder die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens verwenden. Dem Versicherten stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Vorbezug und Verpfändung. Es kann allerdings nur selbst bewohntes Wohneigentum (Hauptwohnsitz) finanziert werden. VorbezugDer Vorbezug ist eine Barauszahlung, die zu einer Kürzung der Alters- und gegebenenfalls Invaliden- und Todesfallleistungen führt, wenn der Versicherte den Vorbezug später nicht zurückbezahlt.
Ein Vorbezug muss mindestens CHF 20’000 betragen. Das Gesuch muss schriftlich an die Fondation Patrimonia gestellt werden und erfordert das schriftliche Einverständnis des Ehegatten.
Verpfändung
Der Anspruch auf alle zukünftigen Vorsorgeleistungen oder ein Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung kann an einen Gläubiger verpfändet werden. Die Verpfändung führt zu keiner Kürzung der Alters-, Invaliden- und Todesfallleistungen und ermöglicht die Erhöhung des Betrages, den Sie zur Finanzierung Ihres Wohneigentums aufnehmen können. Sie bietet auch einen Steuervorteil, denn der verpfändete Betrag wird nicht besteuert. Da der verpfändete Betrag als Fremdkapital betrachtet wird, können vom steuerbaren Einkommen zudem höhere Hypothekarzinsen abgezogen werden.
Für diese Formalitäten stehen ein Formular sowie eine Erläuterung zu Ihrer Verfügung.
Fragen zu Ihrem Leistungsanspruch?
Bei Patrimonia hören wir auf Sie. Deshalb möchten wir auf ihre Fragen genaue Antworten geben. Auf dieser Website beantworten wir eine Reihe von Fragen, die uns von den Versicherten häufig gestellt werden. Sollten Sie die gesuchte Information nicht finden, dürfen Sie uns selbstverständlich kontaktieren. Auf dieser Website finden Sie ausserdem eine ausführliche Erklärung Ihres Vorsorgeausweises.
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