Ohne klaren Blick, keine Visionen

Links 02.2024 – Editorial – Den gesamten Newsletter lesen Ohne klaren Blick, keine Visionen Sehr geehrte angeschlossene Unternehmen, sehr geehrte Partnerinnen und Partner Die jüngsten Ergebnisse und Meilensteine unserer Pensionskasse sind für mich ein Anlass zu grosser Freude, den ich gerne mit Ihnen teile. Trotz der Herausforderungen an den Finanzmärkten haben wir per 1. Januar…

Links #13 – Aktuelles sowie gesetzliche und reglementarische Neuerungen

Ernennung eines Anlageverwalters Die Volatilität der Märkte und die wirtschaftliche Unsicherheit sind immer noch aktuell: häufig werden die wirtschaftlichen Indikatoren vom Risiko eines erneuten weltweiten Lockdowns und den US-Wahlen in den Schatten gestellt. Daher ist es wichtiger denn je, dass Ihre Pensionskasse auf Kurs bleibt und alles dafür tut, um ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und…

LINKS #12 – Sonderausgabe : Informationen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise

Entwicklung der Vermögensanlagen per 30. April 2020   In einem Kontext, der von einem sehr volatilen Marktumfeld und wirtschaftlicher Ungewissheit geprägt ist, ist es wichtig, dass Ihre Pensionskasse weiter verlässlich Kurs hält und alles tut, um ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten und ihren angeschlossenen Arbeitgebern zu erfüllen.   Die Anlagestrategie der Fondation Patrimonia basiert auf der Grundlage…

LINKS #11 – Patrimonia : Übersicht der Situation

Éditeur de page Liebe angeschlossene Arbeitgeber Eine Vorsorgeeinrichtung ist nicht nur eine Sozialversicherung, sondern auch ein Service, Begleitung, kompetente Ansprechpersonen für unsere angeschlossenen Unternehmen – und für die Versicherten der Stiftung das Versprechen, dass es jenseits des Berufslebens noch das Leben per se gibt und dass wir für sie da sind, sie über dieses ganze…

Coronavirus: Massnahme im Bereich der Beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat hat am 25. März 2020 beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Während 6 Monate kann der Arbeitgeber seine Beitragsreserve für die Bezahlung der BVG-Beiträge der Arbeitnehmer verwenden. Der Arbeitgeber muss der Vorsorgeeinrichtung die Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserve für die…