Entwicklung der Vermögensanlagen per 30. April 2020

 

In einem Kontext, der von einem sehr volatilen Marktumfeld und wirtschaftlicher Ungewissheit geprägt ist, ist es wichtig, dass Ihre Pensionskasse weiter verlässlich Kurs hält und alles tut, um ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten und ihren angeschlossenen Arbeitgebern zu erfüllen.

 

Die Anlagestrategie der Fondation Patrimonia basiert auf der Grundlage einer Analyse

der Risikofähigkeit der Pensionskasse. Sie ist so angelegt, dass sie auch Krisenphasen wie diejenige von Covid-19 überstehen kann. So konnten wir etwa dank der direkten Immobilienanlagen und unserer stets umsichtigen Anlagestrategie bei Aktien und Obligationen die Verluste im Zuge des Marktverfalls vom 1. Quartal 2020 in Grenzen halten.

Obwohl diese aktuelle Krise das Ergebnis von 2019 weggefegt hat, ist die finanzielle Stabilität der Pensionskasse nach wie vor gewährleistet.

 

Die umsichtige und diversifizierte Aktivenallokation von Patrimonia ist so aufgebaut, dass die Pensionskasse solche Krisen ohne Schaden für ihr langfristiges finanzielles Gleichgewicht überstehen kann. Die Management-Strategie bleibt unverändert, insbesondere im Hinblick auf das Rebalancing zwischen den Aktivenkategorien und die Kurssicherung sowie auch mit Blick auf die Erholung der Märkte und die sich dabei bietenden Chancen.

Wir haben schon direkt zu Beginn der Krise eine Task-Force eingerichtet und der Stiftungsrat praktiziert ein regelmässiges Monitoring zur Risikofähigkeit: Dabei wird die Marktentwicklung aufmerksam überwacht und die Situation kontinuierlich neu bewertet.

Der Stiftungsrat, der in ständigem Kontakt mit den Beraterinnen und Beratern sowie den Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwaltern steht, legt allerhöchsten Wert auf die Sicherheit und die Diversifizierung der Vermögensanlagen.

Mit dieser Strategie konnten wir im April eine Monatsperformance von + 3,54 % erzielen, womit die Jahresperformance per 30.04.2020 auf – 3,89 % steigt (Quelle: Global Custodian UBS). 

Zum heutigen Tag wird der nicht geprüfte Deckungsgrad auf 101,50 % geschätzt.

Abschliessend kann gesagt werden, dass die Fondation Patrimonia ihre kurz -und mittelfristigen Verpflichtungen gegenüber allen Interessengruppen – Versicherten, angeschlossenen Arbeitgebern und Partnern – weiterhin erfüllt.

Weil Informationen der Schlüssel zum Vertrauen sind, finden Sie den Monatsbericht zur Portfolio-Performance der Wertschriften und Immobilienanlagen der Fondation Patrimonia auf unserer Website: Monatsberichte


Jahresbericht 2019

Der Jahresbericht 2019 der Stiftung wurde vom Stiftungsrat am 7. April genehmigt.

Dieser Bericht wird im Mai 2020 an alle angeschlossen Arbeitgeber verschickt und auf unserer Website veröffentlicht : Downloads

Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation wurden die nächsten Sitzungen der angeschlossenen Arbeitgeber verschoben auf 2. und 3. September, in Genf und in Lausanne.
Sie werden demnächst die Einladungen dazu erhalten. Wir freuen uns jetzt schon, Sie dort begrüssen zu dürfen.


Kurzarbeit und BVG-Beiträge

Wenn Arbeitnehmende, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge nach Art. 31 AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) versichert sind, eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten, dann müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmende der Vorsorgeeinrichtung weiterhin die vollen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der normalen Arbeitszeit bezahlen (siehe: Art. 37 Punkt C AVIG), da die Beiträge für die obligatorische und freiwillige berufliche Vorsorge geschuldet sind.

Anders gesagt: Der bisherige koordinierte Lohn einer versicherten Person gilt auch bei Kurzarbeit weiterhin; eine Minderung des koordinierten Lohnes infolge einer Kurzarbeit ist gesetzlich nicht zulässig. Gemäss der geltenden Auffassung handelt es sich um einen Anwendungsfall gemäss Art. 8 Abs. 3 BVG (Gültigkeit des bisherigen koordinierten Lohnes bei vorübergehender Reduzierung des Jahreslohnes aufgrund von «Arbeitslosigkeit»).

Demgegenüber erhält der Arbeitgeber  seine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung nicht zurück. (siehe: Art. 39 Abs. 2 b) AVIG im Vergleich mit Art. 61a Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV). Der Arbeitgeber hat jedoch immer das Recht, vom Lohn (oder der Kurzarbeitsentschädigung) die vollen Beitragsanteile der Arbeitnehmer (Beiträge gemäss Art. 66 Abs. 1 BVG) abzuziehen; dies gilt vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung (im Arbeitsvertrag) (siehe: Art. 37 Punkt C AVIG).

Dementsprechend gibt es bei der beruflichen Vorsorge keinerlei Änderung für die betroffenen Parteien (Arbeitgeber, Arbeitnehmende, Pensionskasse). Der zuvor im Rahmen der beruflichen Vorsorge gemeldete und versicherte Lohn sowie der Betrag der geschuldeten Beiträge bleiben unverändert.

 

Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserven

Der Bundesrat hat am 25. März 2020 beschlossen, es den Arbeitgebenden vorübergehend zu ermöglichen, für die Entrichtung der BVG-Beiträge der Arbeitnehmenden auf die gebildeten Beitragsreserven zurückzugreifen.

Die Arbeitgebenden können 6 Monate lang den BVG-Beitragsanteil der Arbeitnehmenden aus ihrer Beitragsreserve begleichen.

Die Arbeitgebenden müssen der Vorsorgeeinrichtung schriftlich mitteilen, dass die Beitragsreserve zur Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge verwendet werden soll.

Eine Änderung des Vorsorgereglements oder des Anschlussvertrags ist hierfür nicht erforderlich.

Diese Massnahme soll den Arbeitgebenden helfen, eventuelle Liquiditätsprobleme zu überwinden.

Sie hat keinerlei negative Auswirkungen für die Arbeitnehmenden: Der Arbeitgeber zieht wie üblich den Beitragsanteil der Arbeitnehmenden von ihrem Lohn ab und die Vorsorgeeinrichtung schreibt letzteren sämtliche Beiträge gut.

Ihr Kontakt bei der Fondation Patrimonia
Thomas Vuagniaux, Leiter Buchhaltung
T +41 58 806 08 14
thomas.vuagniaux@patrimonia.ch

Bezahlung der Beiträge 

Wir sind uns bewusst, dass manche Unternehmen in der aktuellen Situation Schwierigkeiten haben, ihre BVG-Beiträge zu leisten.

Hierzu möchten wir einige Erläuterungen anbringen:

  1. Die BVG-Beiträge stellen privilegierte Forderungen dar. Als solche ist ihre Entrichtung besonders wichtig, zumal es sich um Beträge für die Vorsorge der Mitarbeitenden handelt.
  1. Die Beitragsrechnungen werden von der Pensionskasse nach gewähltem Intervall des angeschlossenen Unternehmens ausgestellt. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung.
  2. Die vom Unternehmen bei den Mitarbeitenden erhobenen Beiträge sind unverzüglich an die Pensionskasse zu überweisen
  3. Wir empfehlen den Unternehmen, die Abschlagszahlung monatlich zu leisten, um die Zahlungen zeitlich zu verteilen und so allfällige Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden.
  4. Im Fall von Beitragsrückständen der Arbeitgeber ist die Pensionskasse gesetzlich verpflichtet, ein Mahnverfahren einzuleiten.
  5. Falls das Unternehmen Schwierigkeiten mit der Beitragszahlung hat, können wir einen Zahlungsplan vereinbaren, bei dem die finanzielle Lage berücksichtigt wird, um das Mahnverfahren aufzuschieben.  

Wir möchten betroffene Unternehmen bitten, baldmöglichst mit Patrimonia in Kontakt zu treten, um eine im Einzelfall passende Lösung zu finden. 




Das ganze Team steht verlässlich zu Ihrer Verfügung

 

Im aktuellen Krisenkontext im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Fondation Patrimonia eine Reihe an organisatorischen Massnahmen ergriffen, um die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten.

Diese Massnahmen betreffen unsere Teams in Genf und Lausanne. Hierbei wird bevorzugt auf Home-Office und Videokonferenzen gesetzt. Dank dieser Massnahmen können wir einen hochwertigen Service sicherstellen, unseren Kunden verlässlich zur Seite stehen und gleichzeitig die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gewährleisten.

Alle Verwalterinnen und Verwalter stehen zu Ihrer Verfügung, um Ihre Anfragen zu beantworten und das Management Ihrer BVG-Lösung weiterhin verlässlich zu gewährleisten.

Sie erreichen uns unter: T + 41 (0) 58 806 08 00 / info@patrimonia.ch

Der Stiftungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden von Patrimonia danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen und Ihren Lieben viel Gesundheit und Gelassenheit.