Sie befinden sich hier:

Freizügigkeitsleistung

Überweisung an die neue Vorsorgeeinrichtung
Tritt ein Versicherter aus einem anderen Grund als Invalidität aus der Patrimonia aus, hat er Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung in der Höhe des gesamten von ihm angesparten Altersguthabens.

Tritt der Versicherte wegen eines Stellenwechsels aus, hat er seine neue berufliche Situation mit einem Formular der Fondation Patrimonia zu melden. Hat der Versicherte keine neue Stelle, wird die Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto (Sperrkonto) bei einem Finanzinstitut seiner Wahl (Bank, Versicherungsgesellschaft) überwiesen.

In beiden Fällen überweist die Stiftung das Guthaben innert kürzester Frist an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf das Freizügigkeitskonto. Unter gewissen Voraussetzungen, namentlich bei Umzug in ein Land ausserhalb der Europäischen Union oder bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, kann der Versicherte die Barauszahlung seiner Leistung verlangen.

Erhält die Stiftung die Information für die Überweisung der Austrittsleistung nicht innert sechs Monaten seit dem Austritt, überweist sie die Leistung automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung.

Hier finden Sie eine Erläuterung 

Überweisung an die Fondation Patrimonia
Hat der Versicherte eine Stelle bei einem der Patrimonia angeschlossenen Arbeitgeber angetreten, muss er seine bisherige Vorsorgeeinrichtung informieren, damit sie seine Freizügigkeitsleistung an die Fondation Patrimonia überweisen kann. Dafür steht ein Formular zur Verfügung.

 

Für Personen, die sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niederlassen/niedergelassen haben: Es ist nicht mehr möglich, das ganze Vorsorgeguthaben an Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu überweisen. Nur der über die BVG-Mindestleistungen hinausgehende Teil kann ausbezahlt werden. Das restliche Guthaben (BVG-Minimum) ist auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen. Die meisten Schweizer Banken bieten Freizügigkeitskonten an. Auf der Website der Verbindungsstelle finden Sie unter folgendem Link nützliche Informationen: http://www.sfbvg.ch/xml_3/internet/de/application/f1.cfm Damit wir Ihr Vorsorgeguthaben überweisen können, benötigen wir von Ihnen:
  • Datiertes und unterschriebenes Formular Überweisung der Freizügigkeitsleistung mit Ihren Personalien, Angaben zu Ihrer Bankverbindung sowie dem Namen und Angaben zur Bankverbindung der Freizügigkeitseinrichtung, bei der Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnet haben. Wenn Sie verheiratet sind, ist die beglaubigte Unterschrift Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten erforderlich.
  • Wenn Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind: eine aktuelle Zivilstandsbescheinigung
  • Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz: eine Wegzugsbescheinigung der Gemeinde
  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland: eine Bescheinigung der Annullierung der Grenzgängerbewilligung
  • Bescheinigung, dass Sie keine Beiträge an die schweizerischen Sozialversicherungen bezahlen; das Formular finden Sie hier
  • Ausländische Wohnsitzbescheinigung
Für Personen, die sich in einem Land ausserhalb der Europäischen Union niederlassen: Die Überweisung des gesamten Vorsorgeguthabens ist möglich. Dafür benötigen wir von Ihnen:
  • Datiertes und unterschriebenes Formular Überweisung der Freizügigkeitsleistung mit Ihren Personalien und Angaben zu Ihrer Bankverbindung. Wenn Sie verheiratet sind, ist die beglaubigte Unterschrift Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten erforderlich.
  • Wenn Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind: eine aktuelle Zivilstandsbescheinigung
  • Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz: eine Wegzugsbescheinigung der Gemeinde
  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland: eine Bescheinigung der Annullierung der Grenzgängerbewilligung
  • Bescheinigung, dass Sie keine Beiträge an die schweizerischen Sozialversicherungen bezahlen; das Formular finden Sie hier
Damit wir Ihr Vorsorgeguthaben überweisen können, benötigen wir von Ihnen unter anderem:
  • Datiertes und unterschriebenes Formular Überweisung der Freizügigkeitsleistung mit Ihren Personalien und Angaben zu Ihrer Bankverbindung. Wenn Sie verheiratet sind, ist die beglaubigte Unterschrift Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten erforderlich.
  • Wenn Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind: eine aktuelle Zivilstandsbescheinigung
  • Bescheinigung der Ausgleichskasse, dass Sie ihre selbstständige Erwerbstätigkeit gemeldet haben